... seit über 50 Jahren erledigen wir Tankschutzarbeiten aller Art an Diesel-und Heizöltanks
Tankschutz/Tanktechnik - Fachbetrieb nach WHG
Sachverständigenprüfungen nach AwSV
(Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
Die 5-jährige Prüfpflicht ist für folgende Heizölanlagen vorgeschrieben:
- Oberirdische Anlagen ab 10.000 Liter Inhalt
- Alle unterirdischen Anlagen
- Oberirdische Anlagen ab 1.000 Liter, die sich im Wasserschutzgebiet befinden
Die 2,5-jährige Prüfpflicht ist für folgende Heizölanlagen vorgeschrieben:
- Alle unterirdischen Anlagen bis 10.000 Liter im Wasserschutzgebiet
(Größere Anlagen sind im Wasserschutzgebiet nicht erlaubt!)
Die Prüfpflicht vor Inbetriebnahme ist für folgende Heizölanlagen wie folgt vorgeschrieben:
- Oberirdische Anlagen ab 1.000 Liter
- Alle unterirdischen Anlagen
Die Prüfpflicht bei Stilllegung oder Demontage ist für folgende Heizölanlagen wie folgt vorgeschrieben:
- Oberirdische Anlagen ab 10.000 Liter
- Alle unterirdischen Anlagen
Sie können bei uns die fällige Sachverständigenprüfung gerne beauftragen, wir kümmern uns um alles
und nehmen Sie auch gerne in unseren Erinnerungsservice auf.
Kontakt für Sachverständigenprüfungen:
Christina Burger
Email: christina.burger@heidelmeier.de
Tel. 09741/899-342