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Sachverständigenprüfungen nach AwSV
(Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Die 5-jährige Prüfpflicht ist für folgende Heizölanlagen vorgeschrieben:

- Oberirdische Anlagen ab 10.000 Liter Inhalt

- Alle unterirdischen Anlagen

- Oberirdische Anlagen ab 1.000 Liter, die sich im Wasserschutzgebiet befinden

Die 2,5-jährige Prüfpflicht ist für folgende Heizölanlagen vorgeschrieben:

- Alle unterirdischen Anlagen bis 10.000 Liter im Wasserschutzgebiet

  (Größere Anlagen sind im Wasserschutzgebiet nicht erlaubt!)

Die Prüfpflicht vor Inbetriebnahme ist für folgende Heizölanlagen wie folgt vorgeschrieben:

- Oberirdische Anlagen ab 1.000 Liter

- Alle unterirdischen Anlagen

Die Prüfpflicht bei Stilllegung oder Demontage ist für folgende Heizölanlagen wie folgt vorgeschrieben:

- Oberirdische Anlagen ab 10.000 Liter

- Alle unterirdischen Anlagen

Sie können bei uns die fällige Sachverständigenprüfung gerne beauftragen, wir kümmern uns um alles

und nehmen Sie auch gerne in unseren Erinnerungsservice auf.

Kontakt für Sachverständigenprüfungen:

Christina Burger

Email: christina.burger@heidelmeier.de

Tel. 09741/899-342

Wiederkehrende Prüfpflichten von Heizölverbraucheranlagen
Einmalige Prüfpflichten von Heizölverbraucheranlagen
Wir sind nur einen Anruf weit weg!
Sie erreichen uns unter:
09741/899-318
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