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Stillegung einer Anlage bzw. komplette Demontage

 

 

Oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 ltr. und unterirdische Tankanlagen

dürfen nur von Fachbetrieben nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) stillgelegt werden.

 

Stilllegen ist eine endgültige Außerbetriebnahme. Eine vorübergehende Stilllegung gibt es nicht.

Bei einer Betriebsunterbrechung bleiben alle Betriebspflichten und Prüfpflichten bestehen.

 

Unterirdische Behälter müssen verfüllt werden, wenn sie unter öffentlichen Flächen und

Verkehrsbereichen liegen.

 

Bei Demontage von Tanks im Raum, wird/werden der/die Behälter zusätzlich ggf. zerlegt und abtransportiert.

 

Sollten sogenannte Opferanoden, die vor Korrosion schützen sollen, in Ihren Tank eingebaut worden sein, so müssen diese ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden, ebenso die entstandene  Anodenflüssigkeit.

 

Sollte sich noch Restöl in den Heizöltanks befinden, so besteht die Möglichkeit, das Öl umzupumpen (bis 50 mtr. Schlauchweg) , es in eine andere Tankanlage zu verfahren oder wir kaufen Ihr Öl an.

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Wenn Sie ein unverbindliches, kostenloses Angebot wünschen, dann teilen Sie uns mit, um was für einen Tank bzw. Tankbatterie es sich handelt (Kunststoff, Kellertank etc.), die Tankgröße, ggf. die Restölmenge und Ihre Adresse. Sie können uns anrufen oder auch direkt hier kontaktieren.

Wir sind nur einen Anruf weit weg!
Sie erreichen uns unter:
09741/899-318
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